Rechtsprechung
BGH, 24.08.2005 - VI ZR 6/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,17289) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Vorbringen einer Gehörsrüge; Verpflichtung der Gerichte zur ausdrücklichen Bescheidung jedes Vorbringens der Beteiligten in den Gründen der gerichtlichen Entscheidung ; Möglichkeit des Revisionsgerichts zum Absehen von der Begründung eines Beschlusses
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1
Umfang des rechtlichen Gehörs - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.02.2005 - III ZR 263/04
Anwendung des AnhörungsrügenG in Altfällen; Anforderungen an die Begründung einer …
Auszug aus BGH, 24.08.2005 - VI ZR 6/05
Die Gerichte brauchen jedoch nicht jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f.; BGH, Beschluß vom 24. Februar 2005 - III ZR 263/04 - NJW 2005, 1432 f.). - BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
Auszug aus BGH, 24.08.2005 - VI ZR 6/05
Die Gerichte brauchen jedoch nicht jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f.; BGH, Beschluß vom 24. Februar 2005 - III ZR 263/04 - NJW 2005, 1432 f.). - BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus BGH, 24.08.2005 - VI ZR 6/05
Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfGE 21, 191, 194; 70, 288, 294; st.Rspr.). - BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65
Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug